Die Gründung der GmbH bei Ihrem:Ihrer Notar:in ist mehr als nur ein Pflichttermin! Notar:innen beraten über die Beurkundung hinaus über mögliche Risiken und Haftungsfolgen bei der GmbH-Gründung und vergewissert sich, dass das Geschäft von allen Parteien auch gleichermaßen gewollt ist. So wird niemand benachteiligt!
Überdies sorgen Notar:innen mit ihrer Kompetenz und langjähriger Erfahrung dafür, dass die GmbH so schnell als möglich tatsächlich handlungsfähig ist.
Es ist auch eine digitale GmbH-Gründung online bei uns möglich! Kontaktieren Sie uns, wenn Sie dies in Anspruch nehmen wollen.
Mehr Informationen zur GmbH-Gründung im Notariat veranschaulicht der Videoclip anbei!