Die Todesfallaufnahme ist der erste Schritt im Verlassenschaftsverfahren und ist vom Gerichtskommissär zu errichten. Sie dient der Informationsaufnahme und übersichtlichen Darstellung der Verwandtschafts- und Vermögensverhältnisse des Erblassers.
Zur Todesfallaufnahme werden die Angehörigen oder Wohnungsgeber des Verstorbenen geladen und ersucht mit sämtlichen relevanten Unterlagen vorzusprechen. Im Zuge der Todesfallaufnahme können auch erste Rechtsfragen geklärt werden, die im Zusammenhang mit dem Todesfall entstehen.