Der Notar nimmt Beurkundungen von Tatsachen und Erklärungen vor. Dies bedeutet zum Beispiel die Beurkundung der Echtheit einer Unterschrift (auch "Beglaubigung" genannt), oder die Beurkungung über die Übereinstimmung von Kopien mit dem Original (auch "beglaubigte Kopie" genannt), sowie über tatsächliche Vorgänge, Tatsachen die sich aus öffentlichen oder öffentlich beglaubigten Urkunden oder aus Gerichtsakten udgl. ergeben, und vieles mehr.
Auch eine elektronische Signatur kann vom Notar beglaubigt werden. Unter gewissen Voraussetzungen ist dazu keine persönliche Anwesenheit nötig, es reicht eine Verbindung via Videokonferenz mit dem Notar.
Wir sind um die schnelle Abwicklung Ihrer Anliegen bemüht und ersuchen Sie bei Beglaubigungen um kurze telefonische Ankündigung. So können wir längere Wartezeiten für Sie vermeiden. Ein Termin ist aber nicht zwingend erforderlich.
Die Kosten einer notariellen Beglaubigung richten sich nach dem Notariatstarifgesetz.
Bei Beglaubigungen ersuchen wir Sie weiters die Rechnung sofort zu begleichen und weisen Sie darauf hin, dass in unserer Kanzlei das Zahlen mittels Kredit- oder Bankomatkarte möglich ist.
Achten Sie darauf zur Beglaubigung einen amtlichen Lichtbildausweis mitzubringen!
Beglaubigungen sind auch elektronisch via Videokonferenz möglich - so müssen Sie sich gar nicht persönlich auf den Weg zu uns machen!