GmbH-Gründung beim Notar

Die Gründung der GmbH beim Notar ist mehr als nur ein Pflichttermin! Der Notar berät über die Beurkundung hinaus über mögliche Risiken und Haftungsfolgen bei der GmbH-Gründung und vergewissert sich, dass das Geschäft von allen Parteien auch gleichermaßen gewollt ist. So wird nieman benachteiligt! Überdies sorgen die Notare mit ihrer Kompetenz und langjähriger Erfahrung dafür, dass die GmbH so schnell als möglich tatsächlich handlungsfähig ist.

 

Es ist auch eine digitale GmbH-Gründung online bei uns möglich! Kontaktieren Sie uns, wenn Sie dies in Anspruch nehmen wollen.

 

Mehr Informationen zur GmbH-Gründung beim Notar veranschaulicht nachstehender Videoclip!