Die Todesfallaufnahme

Die Todesfallaufnahme ist der erste Schritt im Verlassenschaftsverfahren und ist vom Gerichtskommissär zu errichten. Sie dient der Informationsaufnahme und übersichtlichen Darstellung der Verwandschafts- und Vermögensverhältnisse des Erblassers.

 

Zur Todesfallaufnahme werden die Angehörigen oder Wohnungsgeber des Verstorbenen geladen und ersucht mit sämtlichen relevanten Unterlagen vorzusprechen. Im Zuge der Todesfallaufnahme können auch erste Rechtsfragen geklärt werden, die im Zusammenhang mit dem Todesfall entstehen.

 

 

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Formular zur Vorbereitung der Todesfallaufnahme
Zur Vorbereitung Ihres Termins können Sie dieses Dokument vorausfüllen und zum Termin beim Gerichtskommissär mitbringen.
AussStrForm4_neu_Todesfallaufnahme 2018.
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