Was kosten notarielle Leistungen?

Notariatstarif

 

Richtlinie für die Kosten des Notars ist das Notariatstarifgesetz (kurz: NTG). Dieser Tarif ist ein Höchsttarif - mehr darf die notarielle Leistung daher nicht kosten. Hinzu kommen freilich noch die gesetzliche Umsatzsteuer und diverse Barauslagen (Porto, Finanzamtsgebühren udgl.).

 

Die Kosten des Notars sind im Rahmen des Notariatstarifs  frei verhandelbar und hängen auch von dem zu erwartenden Arbeitsaufwand ab. Im Zuge des  kostenfreien Erstgespräches werden die zu erwartenden Kosten genau besprochen und wir geben Ihnen ein verbindliches Honorarangebot.

 

Wir legen Wert darauf Ihnen eine qualitative Beratung und professionelle Abwicklung bieten zu können. Da jeder Fall individuell ist und wir uns zuerst ein Bild vom Aufwand und der Verantwortung machen müssen, können wir Honorarangebote nur im Zuge eines persönlichen Termins zur kostenlosen Erstberatung oder im Rahmen einer Erstberatung per Telefon (0043463507166) oder Videokonferenz erteilen. Kontaktieren Sie uns!

 

Kosten des Notars im Verlassenschaftsverfahren als Gerichtskommissär

 

Die Kosten des Notars für die Durchführung des Verlassenschaftsverfahrens als Gerichtskommissär werden vom Verlassenschaftsgericht mit Beschluss bestimmt und richten sich nach dem Gerichtskommissionstarifgesetz (kurz: GKTG). Ausgangsbasis für die Kosten ist der Wert der Verlassenschaftsaktiven. Von diesem Tarif sind alle Arbeiten des Notars umfasst. Hinzu kommt noch die gesetzliche Umsatzsteuer und etwaige Barauslagen. In besonders aufwändigen Verfahren kann zu diesen Kosten vom Gericht ein Zuschlag erteilt werden.