FAQ

Notarpartnerin Mag. Elisabeth Lentner, LL.M. & Notarin Mag. Katharina Haiden-Fill, MBL

Als Expertinnen im Privatrecht können wir Ihnen ein breites Leistungsspektrum bieten:

 

Digitale Dienstleistungen inkl. Beglaubigungen, Kaufverträge inkl. Treuhandschaften, Bauträgerverträge, Unternehmensgründungen inkl. Gesellschaftsrecht, Betreuung von GmbH's und Aktiengesellschaften, Stiftungsrecht, Beglaubigungen, Eheverträge, Beratung im Zusammenhang mit einvernehmlichen Scheidungen, Lebensgemeinschaftsvertäge, Familiäre Übergaben, Schenkungs- und Übergabsverträge, Testamente, Vorsorgevollmachten, Patientenverfügungen, Dienstbarkeitsverträge, Tätigkeit als Gerichtskommissär, Rechtsberatung, Rechtsvertretung

 

Durch laufende Fortbildungen und aktuellste wissenschaftliche Tätigkeiten sind wir immer am neuesten juristischen Stand, bieten Ihnen umfassende und fundierte Beratung und Betreuung.

 

Häufig gestellte Fragen, weitere Informationen rund um Ihre aktuelle Lebenslage oder auch zukünftige Pläne finden Sie hier: www.ihr-notariat.at oder www.oesterreich.gv.at.


Für ein persönliches Beratungsgespräch vereinbaren Sie bitte einen Termin! Hier kommen Sie zur Kontaktseite. 


Marina Sophie Flasch, MBA im Gespräch - weitere Person von hinten zu sehen

sprachen im notariat

Sprachliche Barriere? Nicht im Notariat Haiden-Fill & Partner! English, français, italiano, slovenščina und auch پښتو sowie دری wird bei uns gesprochen. Desweitern bestellen wir für Sie gerne einen gerichtlich zertifizierten Dolmetscher. Nutzen Sie unser Kontaktformular für Ihre Anfrage oder schicken Sie uns eine E-Mail an notariat@haiden-fill.at !


Notarin Mag. Katharina Haiden-Fill, MBL & Notarpartnerin Mag. Elisabeth Lentner, LL.M. bei Videokonferenz

was kosten notarielle leistungen?

Richtlinie für die Kosten des:der Notar:in ist das Notariatstarifgesetz (kurz: NTG). Dieser Tarif ist ein Höchsttarif - mehr darf die notarielle Leistung daher nicht kosten. Hinzu kommen noch die gesetzliche Umsatzsteuer...


Sachbearbeiterin Bettina Wadl mit Notarin Mag. Katharina Haiden-Fill, MBL am Arbeitsplatz

Digitaler nachlass

Facebook & Co - Was passiert mit meinem digitalen Nachlass? Email-Accounts, Social-Media-Accounts bei Twitter, Facebook & Co, Homepage etc. - fast jeder von uns hat heutzutage Informationen von sich im Internet...


Wartebereicht in Kanzlei mit weiblicher Person im Hintergrund

Todesfallaufnahme - erste schritte

Die Todesfallaufnahme ist der erste Schritt im Verlassenschaftsverfahren und ist vom Gerichtskommissär zu errichten. Sie dient der Informationsaufnahme und übersichtlichen Darstellung...


Tisch mit Paragraphsymbol und zwei Sesseln

Sterbeverfügung

Seit 1.1.2022 ist es möglich eine Sterbeverfügung zu errichten. In der Sterbeverfügung wird der dauerhafte, freie und selbstbestimmte Entschluss zur Selbsttötung dokumentiert...



Viele weitere Antworten auf häufig gestellte Fragen, weitere Informationen rund um Ihre aktuelle Lebenslage oder auch zukünftige Pläne finden Sie hier: www.ihr-notariat.at oder www.oesterreich.gv.at.