Um Ihnen die bestmöglichste rechtliche Beratung liefern zu können sind wir immer um unsere Fortbildung im aktuellen Rechtsgeschehen bemüht.
Gerne lassen wir Sie hier an unseren neuesten Projekten, Fachartikeln und sonstigen Neuheiten teilhaben.
Sie haben eine aktuelle Frage? Nutzen Sie unsere kostenlose Erstberatung gleich online!
Liebe Klientinnen, liebe Klienten!
Unser Bestreben ist es, stets auf dem neuesten Stand zu sein - auch in Bezug auf unsere Technik!
Deshalb wird unsere Kanzlei
vom 04.10. ab 12:00 Uhr bis zum 06.10.2023 bis 12:00 Uhr technisch aufgerüstet.
In dieser Zeit werden wir telefonisch und per E-Mail eher schwer erreichbar sein. E-Mails werden so schnell wie möglich, spätestens jedoch nach der abgeschlossenen Technikumstellung, bearbeitet!
In dringenden Fällen erreichen Sie uns unter 0650 2613571 oder persönlich zu den gewohnten Öffnungszeiten in der Kanzlei.
Benötigen Sie genau in diesem Zeitraum ein beglaubigtes Dokument?
Kein Problem! Für Beglaubigungen stehen wir Ihnen auch in diesem Zeitraum gerne zur Verfügung.
Ab dem 09.10.2023 freuen wir uns, mit topaktueller Technik und natürlich aktuellstem Wissen für Sie da zu sein!
Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihr Vertrauen!
Mag. Katharina Haiden-Fill & Team
In diesem Jahr steht die persönliche Vorsorge neben rechtlichen Fragen zu Immobilientransaktionen im Fokus.
Die Vorsorge- und Immobilienwochen finden in allen Kärntner Notariaten und traditionell auch im öffentlichen Raum in Klagenfurt und Villach statt.
Interessierte erhalten eine kostenlose erste Rechtsberatung sowie gratis Grundbuchsauszüge.
VORSOGE- und IMMOBILIENWOCHEN:
11. September bis 11. Oktober 2023 in allen Kärntner Notariaten
BERATUNGSTAGE IM ÖFFENTLICHEN RAUM:
23. September, 9 bis 11 Uhr, Klagenfurt, Alter Platz
30. September, 9 bis 11 Uhr, Villach, Hauptplatz
RECHTLICHE FRAGEN, DIE UNS BEWEGEN
Vorsorge- und Immobilienwochen der Kärntner Notariate - Kärntner Monat
Ich freue mich sehr ein tolles Projekt der Notariatskammer für Kärnten, gemeinsam mit der Kammer der Steuerberaterinnen und Wirtschaftsprüferinnen Kärnten und der Rechtsanwaltskammer für Kärnten
für Kärntens Unternehmerinnen vorstellen zu dürfen:
Der Female Economic Empowerment Day, kurz „FEED“, welcher sich gezielt an Kärntner Unternehmer:innen richtet (von der Ein-Personen Unternehmer:in bis zur Gesellschafter:in und Geschäftsführer:in
einer GmbH) um sie für das Thema "rechtliche und finanzielle Absicherung“ zu begeistern.
Bei dieser hochkarätigen Veranstaltung sehen wir die Möglichkeit Unternehmer:innen direkt anzusprechen, um ihnen die wichtigen Themen: Gesellschaftsvertrag, Eheverträge, Vorsorgevollmacht und
Testament, Liquidität, Budget, Bonität, ... (usw.) bewusster zu machen.
Wir wollen mit den Unternehmer:innen Chancen für ein gesundes Wachstum ihres Unternehmens finden, Lösungswege für ihre Absicherung aufzeigen, sie in Bezug auf Risiken sensibilisieren und ihre
persönliche Karriere fördern.
Vielen Dank an Kornelia Kaltenhauser, Kristin Grasser und Christiane Holzinger für die Organisation!
Geplant sind Fachvorträge der veranstaltenden Kammern sowie der zwei Hauptsponsoren Kärntner Sparkasse AG und Kärntner Landesversicherung und eine spannende Podiumsdiskussion.
An Infoständen können sich die Teilnehmenden direkt bei den Profis vor Ort informieren und Tipps holen.
Das genaue Programm erfolgt mit der Einladung, vorerst: Save the Date 24.10.2023!
Ich bedanke mich vielmals für die Compliance Beiträge, im Rahmen des Empfangs zur Ernennung als öffentliche Notarin, in der Höhe von 990€
Diesen Betrag runde ich auf 1.500€ auf und ich habe ihn an Kärntner in Not gespendet. Ich freue mich dieses großartige Projekt unterstützen zu können.
Vielen Dank an alle die dazu beigetragen haben!
Mag. Katharina Haiden-Fill
Am Donnerstag, den 11.05.2023, hat Katharina Haiden-Fill anlässlich ihrer Ernennung zur
öffentlichen Notarin Geschäftspartner und Wegbegleiter ins Landesmuseum Kärnten eingeladen. Danke an alle Gäste und das Kanzlei-Team die mitgefeiert
und einen unvergesslichen Abend mitgestaltet haben. Die Bilder des Abends finden Sie unter nachstehendem Link https://gallery.riccio.at/haiden_fill_empfang/
(Passwortgeschützt – Das Passwort finden Sie im Giveaway-Sackerl.)
NEUE ÖFFNUNGSZEITEN
Wir passen uns die Bedürfnisse unserer Klient:innen an und erweitern die Kanzleiöffnungszeiten für Sie!
Ab Mai 2023:
Dienstags, Mittwochs und Donnerstags -
08:00 - 18:00 Uhr
Montags und Freitags, wie gewohnt -
08:00 - 16:00 Uhr
Wir gratulieren und sind stolz, dass Frau Mag. Katharina Haiden-Fill, öffentliche Notarin in Klagenfurt, zur neuen Vizepräsidentin der Notariatskammer Kärnten gewählt wurde.
Herzliche Gratulation
Liebe Klientinnen, liebe Klienten,
wir freuen uns bekanntzugeben,
dass ab heute, 01.03.2023,
Frau Mag. Katharina Haiden-Fill
die Amtsstelle Klagenfurt V als öffentliche Notarin weiterführt!
Anfang 2023 wurde Mag. Katharina Haiden-Fill von der Bundesministerin der Justiz zur öffentlichen Notarin ernannt.
Wir freuen uns, Sie weiter im Notariat Haiden-Fill zu betreuen!
Mag. Katharina Haiden-Fill,
öffentliche Notarin
& Team
Mag. Katharina Haiden-Fill ist juristisch immer am neuesten Stand. Aktuell hat sie einen Artikel zur Rolle der Notar:innen bei der Errichtung von Sterbeverfügungen verfasst, der in der Fachzeitschrift DAG - Das ärztliche Gutachten erschienen ist, erhältlich beim Manz Verlag.
Es ist unsere traurige Pflicht vom Ableben unseres geschätzten Notars Dr. Christian Haiden zu informieren. Er verstarb am Montag den 25.7.2022.
Die Kanzlei wird durch die vom Landesgerichtspräsidenten Klagenfurt bestellte Notariatssubstitutin Mag. Katharina Haiden-Fill fortgeführt. Unseren Klienten und Geschäftspartner möchten wir versichern, dass alle Angelegenheiten weiter bearbeitet werden, alle Vollmachten aufrecht bleiben und unsere Kanzlei zu den gewohnten Öffnungszeiten für Sie erreichbar ist.
Mag. Katharina Haiden-Fill mit dem gesamten Kanzleiteam
Wir starten gemeinsam mit Frau Claudia Schenner-Klivinyi von SINN WIN mit der
betrieblichen Gesundhetisförderung für unsere Mitarbeiterinnen.
Auf eine großartige Zusammenarbeit!
Folgen Sie uns gerne auf Instagram und erfahren Sie was sich in der Welt des Notariats und in unserer Kanzlei akutelles ergibt sofort und unmittelbar!
Wir freuen uns auf Sie!
Zur Verstärkung unseres Teams suchen wir eine/n Notariatsangestellte/n in Vollzeit.
Nähere Informationen finden Sie hier!
Wir freuen uns bekannt geben zu können, dass in unserer Kanzlei auch die Errichtung elektronischer Notariatsakte, Beglaubigungen und sonstiger Beurkundungen möglich sind. Erforderlich sind dazu auf Seiten der Klienten nur eine Handysignatur und eine Möglichkeit zur Teilnahme an einer Videokonferenz.
Zur Errichtung von Notariatsakten, Beglaubigungen, notariellen Protokollen udgl. ist auch keine persönliche Anwesenheit der Klienten erforderlich. Dies wird durch die Durchführung einer Videokonferenz ersetzt. Gerade in Zeiten der COVID-19 Pandemie ist dies ein erfreulicher Mehrwert und so können Kontakte vermieden werden. Aber auch Verträge von Personen die sich an unterschiedlichen Orten befinden sind so einfach zu errichten!
Wir stehen für alle Fragen rund um dieses Thema gerne zur Verfügung! Kontaktieren Sie uns gleich hier online.
Sie möchten einen persönlichen Besprechungstermin, haben aber nicht die Zeit in unsere Kanzlei zu kommen oder können aus anderen Gründen nicht persönlich vorsprechen?
Gerne sind auch Besprechungstermine via Videokonferenz möglich. Dazu ist es erforderlich, dass Sie über einen Computer mit Kamera und Mikrofon oder ein entsprechendes Smartphone oder Tablet mit ausreichender Internetverbindung verfügen.
Gerade für Testamentsvorbesprechungen oder Ehevertragsbesprechungen, die Vorbesprechung eines Kaufvertrages oder die erste Rechtsauskunft ist es nicht zwingend nötig, dass sie vor der Errichtung der Urkunde persönlich in der Kanzlei erscheinen. Um dennoch eine bestmögliche Beratung zu gewährleisten und für Sie Zeit und Mühe zu sparen bieten wir die einfache Art der Videokonferenz an. Dies hat sich bei unseren Kunden bereits sehr bewährt und wird gerne angenommen!
Unter gewissen Voraussetzungen ist es auch möglich Urkunden digital beglaubigt zu signieren ohne persönlich in der Amtskanzlei anwesend zu sein. Kontaktieren Sie uns bei Interesse!
Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme. Vereinbaren Sie gerne einen Termin bei uns für Ihre Videokonferenzbesprechung gleich Online oder gerne auch telefonisch!
Mit 29.01.2019 trat die EU-Güterrechtsverordnung in Kraft. Sie bringt Neuerungen für Ehepaare mit gleicher Staatsangehörigkeit, die in verschiedenen Mitgliedstaaten der EU leben oder für Ehepaare die unterschiedliche Staatsangehörigkeiten besitzen. Die Verordnung schafft im Wesentlichen einheitliche Anknüpfungspunkte für die Bestimmung, welches Ehegüterrecht anzuwenden ist. Ebenfalls ermöglicht wird eine vertragliche Rechtswahl für den Ehegüterstand.
Interessant ist die EU-Güterrechtsverordnung also vor allem für "internationale" Ehepaare. Wir haben uns in unserer Kanzlei auf Eheverträge und bestmögliche ehegüterrechtliche Regelungen spezialisiert. Inwiefern Sie von der EU-Güterrechtsverordnung betroffen sind, können Sie im Rahmen eines kostenlosen Erstberatungsgesprächs in unserer Kanzlei erfahren. Vereinbaren Sie gleich online einen Termin.
Die Alpen Adria Universität ist für Kärnten ein wichtiger Quell des Wissens und der Inspirationen. Wir möchten die wichtige Arbeit der AAU und ihren Standort unterstützen und haben uns mit einer Sitzplatzspende in einem Hörsaal am jüngsten Renovierungsprojekt beteiligt.
Mag. Katharina Haiden-Fill hat stolz den vom Notariat Haiden gesponserten Sitzplatz im Hörsaal 1 der Alpen Adria Universität Klagenfurt im Zuge des Neujahrsempfangs der Universität begutachtet.
Hiermit geben wir die Verehelichung und infolgedessen Namensänderung unserer Notarpartnerin bekannt: Mag. Katharina Haiden führt ab sofort den Familiennamen "Haiden-Fill". Die weiteren Kontaktdaten bleiben aufrecht wie bisher!
Wir freuen uns mit dem frisch gebackenen Ehepaar und wünschen ihnen alles Gute auf dem gemeinsamen Weg!
Seit 1.1.2018 kann zur Deckung der Kosten der Unterbringung in einem Pflegeheim nicht mehr auf das Vermögen des Gepflegten zugegriffen werden. Für die Zahlung Pflegekosten sind lediglich das Pflegegeld und 80 % der Pension zu verwenden. Ein Haus, eine Wohnung oder ein Grundstück sowie Erspartes (zB. am Sparbuch oder in einem Depot) verbleiben im Eigentum des Gepflegten und kann er frei darüber verfügen.
Übergangszeit:
Nach dem Gesetzestext sind alle laufenden Verfahren einzustellen. Die genaue Bedeutung dieser Formulierung war lange unklar. Was ist mit bereits in der Vergangenheit entstandenen aber noch nicht bezahlten Forderungen für Pflegekosten? Können diese weiterhin vom Land eingefordert werden? Müssen die Erben diese Forderungen zahlen? Nach dem neuen unklaren Gesetzestext konnten diese Fragen lange Zeit nicht sicher beantwortet werden. Mittlerweile hat der Oberste Gerichtshof aber ein Machtwort gesprochen und in einer Entscheidung im Juni ausgesprochen, dass auch ältere Forderungen für Pflegekosten nicht mehr vom Land eingefordert werden können. Es bleibt nun abzuwarten, ob dies auch für bereits im Grundbuch eingetragene Forderungen gilt. Dies scheint aber sehr wahrscheinlich zu sein.
Für eine umfangreiche Beratung zum Thema wenden Sie sich an uns! Wir stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Erstgespräch zur Verfügung.
Wie kann man mehrere Personen an einer Wohnung beteiligen? Mag. Katharina Haiden hat sich in diesem Buch mit dieser Frage auseinandergesetzt und ihre langjährige Praxiserfahrung eingebracht. Das Ergebnis ist eine Empfehlung für die Nutzung einer Offenen Gesellschaft. Die Vor- und Nachteile sowie Ratschläge für die Gestaltung des Gesellschaftsvertrages finden sich ebenso in diesem Werk wie die Beleuchtung alternativer Lösungen.
Der Praxisleitfaden für die Beteiligung meherere Personen an einer Wohnung durch eine Offene Gesellschaft von Mag. Katharina Haiden ist im Linde Verlag erschienen und ab sofort zur Bestellung unter nachstehendem Link verfügbar:
https://www.lindeverlag.at/titel-1-1/mehrpersoneneigentum_im_weg-17710/
Vortrag über das neue Erbrecht in der Markgemeinde Moosburg
Mag. Katharina Haiden informiert im Rahmen eines Vortrages über die Neuerungen im Erbrecht seit 1.1.2017 und stet im Anschluss auch für persönliche Fragen zur Verfügung!
Wann? Donnerstag, 27. April 2017 um 18:30 Uhr
Wo? Karolingersaal Moosburg
Mit 1.1.2017 tritt das Erbrechtsänderungsgesetz in Kraft. Neben einigen sprachlichen Anpassungen bringt das neue Erbrecht auch Änderungen bei Testamentsformen.
Wesentlich geändert haben sich die Vorschriften für ein fremdhändiges Testament. Als „fremdhändig“
bezeichnet man ein Testament, wenn der Text nicht eigenhändig vom Testator, sondern von einer anderen Person oder mit dem Computer geschrieben wurde. Dabei muss jetzt der Testator selbst noch
einen eigenhändigen Zusatz schreiben, der bekräftigt, dass es sich bei dem Text um seinen letzten Willen handelt (beispielsweise: „Dies ist mein letzter Wille“). Den Zusatz und seine Unterschrift muss der Testator in Gegenwart von 3 gleichzeitig anwesenden fähigen Zeugen
auf den Text setzen. Die Zeugen müssen das Testament auch unterschreiben und handschriftlich einen Zusatz setzen, dass sie als Testamentszeugen fungieren (beispielsweise: „Hanna Musterfrau, als Testamentszeugin“). Ausserdem muss die Identität der Zeugen aus dem Text hervorgehen. Das heißt es muss zumindest der Name der
Zeugen in Druckbuchstaben genannt werden und ihr Geburtsdatum und/oder Adresse. Fehlt auch nur eine der genannten Voraussetzungen ist das Testament ungültig! Es gibt also viele Fehlerquellen und
sollte man vor Errichtung unbedingt rechtliche Beratung in Anspruch nehmen.
Auch inhaltlich hat sich im Erbrecht einiges getan. Besonders hervorzuheben ist, dass der Erblasser
nach der neuen Rechtslage mehr Möglichkeiten hat den Pflichtteil zu hinterlassen. Gestaltungsmöglichkeiten gibt es einige, welche die Richtige ist, sollte mit einem Profi herausgearbeitet
werden.
Die Notare sind als Erbrechtsexperten bestens über die Neuerungen informiert. Im Rahmen einer kostenlosen Erstberatung kann jeder sein bisheriges Testament auf Anpassungsbedarf durchchecken lassen. Denn eines ist klar: Vorsicht ist besser als Nachsicht!
Vereinbaren Sie noch heute einen Besprechungstermin zum kostenlosen Testamentscheck!
Am Samstag den 24. September 2016 haben die Kärntner Notare zahlreich beim öffentlichen Sprechtag am Alten Platz in Klagenfurt informiertn. Jeder konnte Fragen an die anwesenden Notare stellen und sich einen gratis Grundbuchsauszug seiner Liegenschaft holen!
Dr. Christian Haiden und Mag. Katharina Haiden, MBL, waren selbstverständlich auch vor Ort!
Am 17. Juni 2016 war es soweit: Mag. Katharina Haiden wurde nach ausgezeichneter Absolvierung des postgradualen Masterstudienlehrganges im Bereich Wirtschaftsrecht der Excecutive Academy der Wirtschaftsuniversität Wien der Titel "Master of Business Law (MBL)" verliehen.
In zwei Jahren berufsbegleitendem Studium hat sich Mag. Katharina Haiden ein umfassendes Zusatzwissen im Bereich des Wirtschaftsrechtes erworben. Neben dem bereits absolvierten Studium der Rechtswissenschaften und der Ablegung der Notariatsprüfung ist Mag. Katharina Haiden nun auch in diesem Bereich ausgewiesene Spezialistin und bereit ihr erworbenes Spezialwissen nun im Beruf zum Wohle unserer Klienten einzusetzen.
Wenn auch Sie den hohen Rechtsstandard in Österreich beibehalten wollen, unterstützen Sie die Kampagne und sorgen Sie mit dafür, dass Österreich nicht zur Bananenrepublik verkommt. Mehr Informationen zur Kampagne finden Sie hier.
Mit 1.1.2016 ist Mag Katharina Haiden als Partnerin eingestiegen und wurde die Gesellschaft "Öffentlicher Notar Dr. Christian Haiden & Partnerin" gegründet.
Mit der gewohnten Professionalität und mit viel Elan sind wir in das Neue Jahr gestartet und freuen uns auf die vor uns liegende Zukunft als Partnerschaft!
Notar Dr. Christian Haiden engagiert sich für den ungehinderten Zugang zum Recht.
Vielmals besteht die Angst bei der Bevölkerung vor der Inanspruchnahme von Rechtsberatungen, dass diese bereits mit hohen Kosten verbunden sind. Auch steht oft die Scheu vor dem Notar bzw. der Person von der man Rechtshilfe benötigt zwischen dem Rechtssuchenden und dem Notar. Um diese Barriere zu überwinden und allen Menschen den Zugang zu Rechtsberatung zu ermöglichen hat sich Notar Dr. Christian Haiden nicht nur um eine barrierefrei zugängliche Kanzleiräumlichkeit bemüht, sondern ist auch stets aktiv um den Beruf des Notars als erster Ansprechpartner in Rechtsfragen zugänglich zu gestalten und den Menschen die Berührungsscheu zu nehmen.
Seit 1. Dezember gilt das neue Energieausweisvorlagegesetz. Danach ist dem Käufer od. Mieter eines Gebäudes zwingend vor Vertragsabschluss ein Energieausweis vorzuweisen und spätestens 14 Tage nach Unterfertigung des Vertrages zu übergeben. Bei Verstoß muss man mit Verwaltungsstrafen von bis zu € 1.450,-- rechnen.
Wenn der Energieausweis, der nicht älter als 10 Jahre sei darf, nicht übergeben wird, kann der Käufer/Mieter wählen ob er entweder auf Übergabe klagt oder selbst einen Energieausweis erstellen lässt und dann die Kosten vom Verkäufer/Vermieter einklagt. Ein Verzicht auf die Übergabe oder die Rechtsfolgen ist unwirksam!
Schon bei Immobilieninseraten ist Vorsicht geboten: Es sind im Inserat mindestens 2 Energiekennzahlen anzugeben. Andernfalls kann es auch dabei zur Verhängung hoher Verwaltungsstrafen kommen.
Für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung!